VGH München, Urteil vom 20.11.18 - 19 ZB 17.1601 (Urteil zum Rotwildabschussplan)
VGH München, Urteil vom 20.11.18 - 19 ZB 17.1602 (Urteil zum Gamsabschusplan)
Im November 2018 ergingen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zwei Urteile in Bezug auf die behördlich festzusetzenden Abschusspläne. Es wird eindeutig bestätigt, dass weder das
Jagdausübungsrecht, noch das Grundeigentumsrecht, noch die persönlichen forstwirtschaftlichen Ziele eines Eigenjagdbesitzers im Gegensatz zum gesetzlichen Grundsatz "Wald vor Wild" stehen dürfen.
Auch wird das Forstliche Gutachten als eine taugliche Grundlage für die Abschussplanung bestätigt.
In Natura-2000-Gebieten muss der Abschussplan erforderlichenfalls sogar behördlich vollzogen werden, weil die Jagd hier nur als eine Gebietserhaltungsmaßnahme zulässig ist. Eine
Gebietserhaltungsmaßnahme liegt laut Verwaltungsgericht nur vor, wenn der Grundsatz "Wald vor Wild" beachtet wird!
Der ÖJV Bayern e.V. begrüßt dieses Urteil und fordert zusammen mit dem Bund Naturschutz in Bayern e.V., dem Bayerischen Forstverein e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft
sämtliche Unteren Jagdbehörden auf, diese Urteile bei der Abschussplanfestsetzung zu beachten.
Dr. Wolfgang Kornder
(1. Vorsitzender ÖJV Bayern e.V.)