Pressemitteilung des Ökologischen Jagdvereins Bayern e.V.
Die Umgestaltung vielfach fichtendominierter Wälder in Bayern hin zu artenreichen Wäldern ist dringend notwendig, wenn wir unsere waldreichen Landschaften im Klimawandel bewahren wollen. Der Aufwuchs junger Bäume wird aber auf großer Fläche verhindert oder erheblich erschwert, weil sie von deutlich überhöhten Beständen von Rehwild und mancherorts auch Rotwild abgefressen werden. Seit Jahrzehnten wird dieser gesetzeswidrige Zustand akzeptiert!
Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat den „Finanzmitteleinsatz für den Waldumbau und Vollzug des Jagdgesetzes“ geprüft und den Verantwortlichen kein gutes Zeugnis ausgestellt:
Von 2008 bis 2023 wurden vom Forstministerium insgesamt 425 Mio. € für den Waldumbau ausgegeben. Allein 37,8 Mio. € im Jahr 2023. Die Mittel fließen aber nicht nur in Pflanzen und Pflanzung, Forstkulturen müssen fast überall mit Zäunen oder anderen Maßnahmen vor Wild geschützt werden. Der Einzelschutz schlägt hier bis zu 15.600 € pro Hektar zu Buche! Dabei ist, laut ORH der Förderaufwand pro Hektar bei Pflanzungen etwa zehnmal so hoch wie bei der Naturverjüngung. Was könnte man mit diesen Geldern erreichen, wenn sie nicht jagdliche Fehlentwicklungen subventionieren müssten?
Laut aktuellem Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung ist in rd. 50% der zu Hegegemeinschaften zusammengeschlossenen Jagdreviere die Verbissbelastung zu hoch. Warum folgen daraus keine Konsequenzen?
Die Jagdbehörden lassen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im Stich, wenn sie bei der Festlegung von Abschussplänen für Rehwild die Empfehlungen der Forstbehörden zu Abschusserhöhungen ignorieren und es hinnehmen, wenn die Pläne nicht erfüllt werden. Warum haben Landratsämter einen Freibrief die Vorgaben des Bayerischen Waldgesetzes nicht umzusetzen?
Der ÖJV Bayern fordert ebenso wie Waldbesitzer- und Bauernverband eine Jagdzeit von 1. April bis 31. Januar für Rehwild und eine Synchronisierung der Jagdzeit für Rehböcke, um den veränderten klimatischen Bedingungen Rechnung zu tragen. Die Jägerinnen und Jäger brauchen mehr Flexibilität, um die Wildbestände anzupassen! Dazu gehört auch der Einsatz von Nachtzieltechnik zur Bejagung von Rehwild innerhalb der gesetzlichen Zeiten (bis 90 Minuten nach bzw. vor Sonnenuntergang). Auch der ORH hat es in seiner Schlussbemerkung auf den Punkt gebracht: Angepasste Wildbestände sind eine zentrale Voraussetzung für einen wirtschaftlichen und erfolgreichen Waldumbau.
Gleichzeitig dürfen die Grundbesitzer in den sogenannten „roten“ Revieren mit zu hohem Verbiss von den Behörden nicht allein gelassen werden, mit der beschönigenden Ausrede der „Eigenverantwortung“. Wenn das Jagdgesetz vorgibt, dass „die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen“ soll (Bay. JG Art. 1 Abs. 2), kann es nicht die Eigenverantwortung der Beteiligten vor Ort sein, dies umzusetzen. Eigenverantwortung darf kein Deckmantel für Behördenversagen sein. In dauerhaft roten Revieren muss die Abschussplanung verbunden mit dem körperlichen Nachweis sein.
Die Zeit drängt jetzt die richtigen Weichen für eine moderne Jagd zu stellen. Der Wald ist ein hohes Gut für uns als Gesellschaft und darf nicht den Interessen der Jägerinnen und Jäger untergeordnet werden.
Die Novellierung des Bayerischen Jagdgesetzes ist deshalb DIE Chance, jagdlichen Rahmenbedingungen zukunftsgerecht zu gestalten. Jetzt ist es an der Bayerischen Staatsregierung, die dringend erforderliche Reform des Bayerischen Jagdgesetztes konsequent und zügig auf den Weg zu bringen.