ASP Bekämpfung

Nach einem ASP-Ausbruch im Raum Groß-Gerau in Hessen und angrenzend in Rheinland-Pfalz wurden mittlerweile in weiteren Regionen Funde bestätigt. Es ist zu befürchten, das auch Bayern im weiteren Verlauf des Ausbruchgeschehens betroffen sein wird.

 

Daher hat auch in Bayern die Reduktion der Schwarzwildpopulation hohe Priorität, um das Risiko der Ausbreitung zu verringern.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat daher angekündigt, die Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild fortzuführen und die erhöhte Entschädigung von 100 EUR/Stück in folgenden Regionen zu gewähren:

  • Unterfranken: Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Würzburg, Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Hassberge und die Städte Aschaffenburg und Würzburg
  • Oberfranken: Landkreise Coburg, Kronach, Hof, Wunsiedel i. F. und die Städte Coburg und Hof
  • Oberpfalz: Landkreise Tirschenreuth, Neustadt a. d. Waldnaab, Schwandorf, Cham sowie die Stadt Weiden i. d. Oberpfalz
  • Niederbayern: Landkreise Regen, Freyung-Grafenau

Für im Jagdjahr 2023/2024 erlegtes Schwarzwild kann eine Aufwandsentschädigung beim Bay. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bis 30.11.2024 beantragt werden.

Im Jagdjahr 2023/2024 beträgt die Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine 70 Euro pro Tier, für erlegte Wildschweine aus Landkreisen und kreisfreien Städten, die an Sachsen, Thüringen sowie die Tschechische Republik angrenzen, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 100 Euro erstattet.

 

Weitere Informationen zur ASP: