Messerverbot als Schutz vor Attentaten?

Die Bundesregierung hat als Konsequenz auf das furchtbare Messerattentat von Solingen eine Verschärfung des Waffenrechts angekündigt. Geplant ist, das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr, bei öffentlichen Veranstaltungen und in Verbotszonen zu untersagen. Im aktuell vorliegenden Gesetzentwurf sind aber mehrere Ausnahmen aufgezählt: U.a. ist das Führen von Messern im jagdlichen Kontext und zur Brauchtumspflege weiterhin erlaubt! 

Wir Jägerinnen und Jäger dürfen laut Gesetzentwurf weiterhin Messer im Auto mitführen, wenn sie in einem Behältnis wie beispielsweise einem Jagdrucksack verstaut sind. Oder sie bei der Jagdausübung jederzeit zugriffsbereit tragen. 

 

Der ÖJV Bayern spricht sich trotzdem gegen den Gesetzentwurf aus: 

Jemand der vorhat, wahllos Menschen zu töten, lässt sich davon nicht dadurch abbringen, dass ein bestimmtes Tatwerkzeug an einem Ort verboten ist. Das ist eine Binsenweisheit.

Es erscheint nicht verhältnismäßig, wenn alle eingeschränkt werden, um vermeintlich die Tat einer Person zu verhindern. Zumal die Polizei nur mit großem Kontrollaufwand die Einhaltung des Verbots durchsetzen kann.

Ein Gesetz, dass sein Ziel nicht erreicht und kaum durchsetzbar ist, ist Symbolpolitik und hilft nicht weiter.

(Quelle: Youtube) In einem Video ruft der DJV-Präsident zum Stopp der neuen Waffengesetzverschärfungen auf. Aus dem aktuell vorliegende Gesetzentwurf lässt sich die Sorge, wir Jägerinnen und Jäger dürfen keine Messer mehr mitführen, nicht ableiten. Wir teilen aber die Sichtweise des DJV, dass sich Attentate so nicht verhindern lassen.