Die Inhalte der Brauchbarkeitsprüfung des ÖJV Bayern erfüllen weiterhin die Anforderung zur Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit von Hunden. Das hat das Bayerische
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie klargestellt:
- Bei der Jagd sind brauchbare Hunde einzusetzen.
- Die Beurteilung, ob ein Jagdhund brauchbar ist, erfolgt durch die Jagdbehörde, ggf. auch in Einzelfällen.
- Dazu ist nicht zwingend eine Prüfung nötig, jedoch war bisher der übliche Weg über die Brauchbarkeitsprüfung (BPO) des BJV, neben einer Reihe anderer Prüfungen.
- Der BJV hat die bisherige BPO von 1997, die von der obersten Jagdbehörde anerkannt wurde und weiterhin anerkannt ist, außer Kraft gesetzt und durch die Qualifizierte Brauchbarkeitsprüfung für
Jagdhunde (QBPO) ersetzt, welche neben dem modularen Aufbau unter anderem die Prüfung mit lebender Ente fordert.
- Die oberste Jagdbehörde sieht die bisherigen, seit Jahrzehnten praktizierten und bewährten Prüfungsinhalte der BPO (z.B. die Prüfung mit der toten Ente) – neben anderen Wegen zur Erlangung
der Brauchbarkeit – weiterhin als passend an, um einen Hund als jagdlich brauchbar zu beurteilen. Dies gilt auch für die Beurteilung anderer Prüfungen, z.B. der QBPO, wenn sie die Prüfungsinhalte
der BPO einhalten oder übertreffen.
- Sollten bei Prüfungen keine Verbandsrichter zur Verfügung stehen, so können dafür aus Sicht der obersten Jagdbehörde auch andere jagdlich und als Jagdhundeführer erfahrene Personen eingesetzt
werden. Davon abweichende Vorgaben von Verbänden sind davon unberührt.
Rechtliche Hintergründe hier: https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/jagdhunde/ Stand 24.09.2024