Am 27.11.2024 hat Ministerin Kaniber im Bayerischen Landtag die Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens 2024 vorgestellt. Demnach fiel bayernweit der Anteil verbissener Laubbaum-Leittriebe um 4 Prozentpunkte, der Nadelbaumverbiss blieb konstant. Dies ist die kleine gute Nachricht.
Anders in den Bergen: Hier stieg der Tannenverbiss von 17 auf 23 %! Dies ist besonders fatal, weil der Bergwald an vielen Stellen vor Lawinen schützt – oder schützen soll, denn wo kein Wald, da kein Schutz. Das Ergebnis fordert eigentlich den Freistaat auf, die überarbeitete Verordnung über die Änderung der Jagdzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten zügig zu erneuern – nachdem das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Verordnung kassiert hat.
Wie auch schon in einem Forschungsprojekt der LWF festgestellt, hat aufgrund zu hoher Schalenwildbestände in vielen Bereichen der bayerischen Alpen die Tanne keine Chance. Das Forstliche Gutachten legt auch hier seine Finger in die Wunde. Es ist höchste Zeit zu Handeln!
Interessant im Forstlichen Gutachten sind aber auch die detaillierten Ergebnisse der Hegegemeinschaften: Bei vielen dieser Zusammenschlüsse wird der Verbiss als „zu hoch“ festgehalten, aber nur ein Teil davon bekommt die Empfehlung „Abschuss erhöhen“. Aber was hilft es den Abschuss formell zu erhöhen, wenn die Empfehlung nicht umgesetzt wird? Seit 1986 wird das Forstliche Gutachten unter hohem finanziellem und personellem Aufwand im dreijährigen Rhythmus erstellt. Aber was hat sich seitdem getan? Bei den im Klimawandel so wichtigen Baumarten wie Tanne und Eiche gelang es nicht, das „Verjüngungspotential“ auszuschöpfen, und dies liegt vor allem am Wildverbiss.
Welche Konsequenzen wurden bei den vergangenen Forstlichen Gutachten dann aber daraus gezogen und in die Realität umgesetzt? Welche Konsequenzen werden aus den aktuellen Ergebnissen gezogen und kommen dann vielleicht auch spürbar im Wald an? Fragen die gestellt werden müssen und auf die die Verantwortlichen auch eine Antwort geben sollten. Es geht um nichts anderes als um die Lebensgrundlage unserer Kinder und Enkelkinder.
Ähnliche Fragen stellen sich bei der Bewertung der Hegegemeinschaften. Von 1997 bis 2024 stagnierten die Hegegemeinschaften mit einer günstigen Verbissbelastung im niedrigen, einstelligen Bereich. Das Forstliche Gutachten von 2012 war da noch der „Spitzenreiter“ mit sechs Prozent. Das aktuelle Forstliche Gutachten weist gerade noch drei Prozent aus. Auch bei der Bewertung „zu hoch“ hat sich seit 1997 kaum etwas getan und ist seit 2012 sogar wieder ansteigend.
Wann werden daraus Konsequenzen gezogen, die sich auf die Ergebnisse positiv auswirken? Seit 1997 (Datenvergleich im Forstlichen Gutachten) ist zu wenig geschehen. In weiten Teilen des Frankenwaldes ist die Verbissbelastung immer noch „zu hoch“. Wie soll die Wiederaufforstung dort gelingen?
In den Hegegemeinschaften des bayerischen Alpenraums sieht es auch leider nicht besser aus: Im gesamten Landkreis Garmisch – Partenkirchen ist der Verbiss zu hoch, ebenso im Landkreis Ostallgäu.
Wenn wir hier künftig noch funktionierende Schutzwälder haben wollen – und die brauchen wir mehr denn je – können wir uns ein „weiter so“ nicht leisten.
Wenn wir jetzt auch noch die Abschussplanung in den „roten Revieren“ abschaffen, wird dies wohl nur in den seltensten Fällen zu einer Verbesserung führen. Es darf hier keinesfalls zu einer „Belohnung“ derjenigen kommen, die bis jetzt nicht in der Lage und willens waren, den Verbiss auf ein tragbares Maß zu reduzieren.
Fragen über Fragen – Antworten gibt es, nur man muss sie auch hören und umsetzen wollen.