Jagdgesetzänderung in Bayern - lassen wir die Chance nicht verstreichen!

Wer in Bayern plant das Jagdgesetz zu ändern, kann mit starken Reaktionen der Beteiligten rechnen. Und wer dabei die Verbände der Land- und Forstwirtschaft als Gegner hat, kann den Versuch gleich aufgeben.

Staatsminister Aiwanger tourt gerade mit einem bunten Strauß an Vorschlägen durch Bayern, bei denen es sich allerdings „noch um Überlegungen handelt, die noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen.“ (PM des Bay. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 3.12.24)

Einige seiner Vorschläge stoßen auf der Fläche auf große Zustimmung, wie beispielweise die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, die Einstufung von Freiflächen-Photovoltaik als weiterhin bejagbar, der Wegfall von Abschussplänen für Rehwild in grünen Hegegemeinschaften und die Änderung der Jagdzeiten für Gänse und Raubwild.

Wenn das Paket Jagdzeiten schon aufgeschnürt wird, dann bitte richtig!

Der ÖJV Bayern hat das Thema Jagdzeiten 2024 mit Staatsminister Aiwanger besprochen und überraschende Thesen zur Biologie des Rehwildes zu hören bekommen. Die Bejagung von Rehwild im April wurde da kategorisch ausgeschlossen, weil Rehe zu dem Zeitpunkt besondere Ruhe benötigten. Aber welche Ruhe ist das, wenn gleichzeitig Schwarzwild und Raubwild bejagt werden dürfen, und das auch noch nachts mit Vorsatzgeräten?

Dass Wild Ruhephasen braucht und keineswegs ganzjährig hohem Jagddruck ausgesetzt sein sollte, vertreten erfahrene Jägerinnen und Jäger und wir im ÖJV Bayern schon lange. Recht schnell lässt sich ein Gefühl dafür entwickeln, in welchen Zeitfenstern im Jahresverlauf Wild im Jagdrevier relativ inaktiv ist und die Bejagung nicht sinnvoll ist. Die Intervalljagd ist dazu ein gutes Beispiel.

Und genau auf diese regionalen Unterschiede sollte bei der Anpassung der Jagdzeiten reagiert werden: Bayern ist in Bezug auf Lebensräume, Niederschlag und Temperaturen sehr heterogen. Während in den Mittelgebirgen oder Alpen noch Schnee liegt, ist anderenorts der Blattaustrieb bereits in vollem Gange. Aber alle dürfen erst ab 1. Mai mit der Jagd auf Rehbock und Schmalreh beginnen?

Der Bayerische Waldbesitzerverband und der Bayerische Bauernverband haben sich hier klar positioniert und fordern mit guten Argumenten eine Anpassung der Jagdzeiten von Rehwild. Eine Bejagung ab 1. April ist einfach eine logische Folge des immer früheren Vegetationsbeginns. Diese Entwicklung zu ignorieren ist keine Option.

Aber das muss keineswegs bedeuten, dass alle Jägerinnen und Jäger am 1. April auf dem Hochsitz auf Anblick warten. Wir Jägerinnen und Jäger sind gut ausgebildet, kennen unsere Revierverhältnisse und beobachten die Natur. Der 1. April eröffnet Freiräume für eigenverantwortliches Jagen. Es liegt aber weiterhin in unsere Verantwortung so zu jagen, dass das Wild so wenig Jagddruck wie möglich ausgesetzt ist.

So gar nicht ins Bild des erfahrenen und gut ausgebildeten Jägers passt hier auch die Forderung nach einer Einschränkung der Jagdzeit auf Rehwild. Es erschließt sich nicht, warum - insbesondere bei den schwachen Wintern der letzten Jahre – die Jagd schon Ende Dezember eingestellt werden soll. Dass Bewegungsjagden sich bei hohem bzw. schwerem Schnee schon aus Tierschutzgründen verbieten, muss wohl nicht ausdrücklich erwähnt werden, eine grundsätzliche Einschränkung ist demgegenüber aber genauso abzulehnen. Wie steht es mit den Beunruhigungen Ende Januar durch die vielerorts durchgeführten Raubwild- bzw. Fuchswochen? Da passt was nicht!

Ein letzter Punkt sind noch die Ergebnisse des forstlichen Gutachtens. Es zeigt sich vielerorts, dass Jägerinnen und Jägern die Gelegenheit gegeben werden muss, zu variablen Zeitpunkten und revierangepasst den Abschussplan zu erfüllen und die Zahl der noch zu wenigen tragbaren, bzw. günstigen Reviere zu erhöhen. Der Klimawandel macht keine Pause!

 

Ökologischer Jagdverein Bayern e.V., 12.12.24