Verbändebündnis zur Jagdgesetznovelle

Der Bayerische Waldbesitzerverband (WBV), der Bayerische Bauernverband (BBV) und die Familienbetriebe Land und Forst Bayern haben sich mit dem aktuellen Entwurf zur Novellierung des Bayerischen Jagdgesetzes befasst. Das Verbändebündnis bewertet zahlreiche der vorgesehenen Maßnahmen positiv, sieht jedoch weiterhin erheblichen Anpassungsbedarf.

Der ÖJV Bayern begrüßt diesen Zusammenschluss der Verbände beim Thema Jagdgesetznovelle. Bei der Bewertung der Jagdrechtsänderungen zeigen sich deutlich Übereinstimmungen bei den Positionen von Waldbesitzerverband, Bauernverband, den Familienbetrieben Land und Forst Bayern und dem ÖJV Bayern.

 

Bisher machen sich die Freien Wähler für eine Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes stark, allen voran Staatsminister Aiwanger. Damit die Jagdgesetznovelle kein Wahlkampfgetöse bleibt, benötigt sie auch die Zustimmung der CSU. Die beiden Regierungsparteien in Bayern verstehen sich gerne als Vertreter der  Bevölkerung abseits der Großstädte und vor allem der Landwirte. In deren Interesse sollte die CSU die Forderungen des Verbändebündnisses (siehe unten) unterstützen. Staatsministerin Kaniber dürfte es schwerfallen überzeugende Argumente zu finden, warum sie ihrer Kernzielgruppe nicht mit Anpassungen der Jagdzeit für Gänse und Rehwild Erleichterungen verschaffen möchte.

  

Hier einzelne Schwerpunkte aus der Pressemitteilung des Verbändebündnisses:

 

Jagdzeiten

Positiv wird von den Verbänden bewertet, dass Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht aufgenommen werden sollen, PV-Anlagen auf Freiflächen nicht als befriedete Bezirke gewertet werden und die Jagdzeiten von Gänsen und Raubwild geändert werden sollen. 

Die Jagdgesetznovelle beschränkt sich leider bei der Änderung der Jagdzeiten auf Kleinwild, für Schalenwild ist keine Anpassung vorgesehen. Dazu das Verbändebündnis:

"Ein zentrales Anliegen des Verbändebündnisses bleibt die Flexibilisierung der Jagdzeiten für Geweih tragendes Schalenwild, insbesondere für das Rehwild. Das Bündnis fordert eine Jagdzeit vom 1. April bis zum 31. Januar, um den veränderten klimatischen Bedingungen und den Anforderungen einer nachhaltigen Wildbewirtschaftung gerecht zu werden.

Die Flexibilisierung würde es ermöglichen, die Bejagung frühzeitig im Jahr zu beginnen und damit negative Auswirkungen auf den Waldumbau zu vermeiden. Besonders auf Kalamitätsflächen ist eine frühzeitige Regulierung der Rehwildbestände entscheidend, um die Waldverjüngung zu sichern und den Waldschutz effektiv zu gestalten. Zudem ermöglicht eine Verlängerung der Jagdzeit bis Ende Januar, die jagdlichen Maßnahmen an die spezifischen waldbaulichen Erfordernisse der jeweiligen Region anzupassen.

Der Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes Bernhard Breitsameter erläutert: Die Flexibilisierung der Jagdzeiten für Geweih tragendes Schalenwild ist unverzichtbar, um Waldumbau und Verjüngung unserer Wälder zu unterstützen. Der Zeitraum vom 1. April bis 31. Januar ermöglicht es, frühzeitig auf Entwicklungen zu reagieren und den Wildbestand in Einklang mit den waldbaulichen Zielen zu bringen."

 

Verbindlichkeit von Abschussplänen in grünen/roten Hegegemeinschaften

"Das Verbändebündnis lehnt die vollständige Aufhebung der Verbindlichkeit der Abschusspläne in roten Hegegemeinschaften entschieden ab. Das Forstliche Gutachten bleibt eine essenzielle Grundlage, um die Waldverjüngung flächendeckend zu beurteilen und jagdliche Maßnahmen gezielt einzusetzen. Deshalb ist dieses noch stärker, z.B. im Bayerischen Waldgesetz, zu verankern. In roten Hegegemeinschaften, in denen die Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen nicht möglich ist, sind verbindliche Abschussvorgaben unerlässlich. Das Bündnis fordert deshalb die Einführung eines Mindestabschusses sowie eines körperlichen Nachweises für den Vollzug der jagdlichen Maßnahmen."

"Die Abschaffung verbindlicher Abschusspläne in grünen Hegegemeinschaften unterstützen wir, da hier die natürlichen Prozesse die Waldverjüngung unterstützen können. Doch in roten Hegegemeinschaften brauchen wir verbindliche Maßnahmen, um den Erfolg des Waldumbaus sicherzustellen und die waldbaulichen Ziele zu erreichen," ergänzt Breitsameter.

 

Das Verbändebündnis fordert von Staatsminister Aiwanger zwei Nachbesserungen bei der vorgeschlagenen Novelle des BayJG:

 

1. Neu-Regelung der Abschusspläne in roten Hegegemeinschaften

Neben den verbindlichen Maßnahmen um von „rot nach grün“ zu gelangen, werden Sanktionen in den dauerhaft roten Hegegemeinschaften benötigt.

 

2. Jagdzeiten Schalenwild

Neben der Liberalisierung der Abschusszahlen ist auch mehr Eigenverantwortung bei den Jagdzeiten Geweih tragender Schalenwildarten erforderlich. Die Jägerinnen und Jäger sollen in dem Zeitraum vom 01.04.-31.01. Ihre jagdlichen Schwerpunkte eigenverantwortlich setzten dürfen."