3. Durchführung
- Das Gespann muss den Anschuss selbständig innerhalb eines an den Eckpunkten markierten Bereichs von ca. 30 auf 30 m suchen und finden. Der Hundeführer wird hierzu bzgl. dieses Bereichs sowie
des Standortes des „Schützen“ eingewiesen. Falls das Gespann innerhalb des markierten Bereichs auf die Fährte stößt und diese selbständig verfolgt, ohne vorher den Anschuss zu finden, ist dies
nicht fehlerhaft. Findet das Gespann Anschuss oder Fährtenabgang in angemessener Zeit nicht, so wird dem Gespann der Fährtenabgang gezeigt. Dies gilt dann als erster Abruf.
- Der Hund soll die Schweißfährte aufnehmen und dieser dann konzentriert folgen. Zu leisten ist reine Riemenarbeit, d.h. der Hund muss am ca. 10 m langen abgedockten Schweißriemen und
Schweißhalsung zum Stück führen.
- Verweist der Hund Pirschzeichen in der Fährte, hat der Hundeführer dieses den Prüfern zu melden.
- Der Führer kann den Hund zur Beruhigung ablegen, er darf auch auf eigenen Wunsch zurück- oder vorgreifen.
- Bei Abweichung von mehr als 50 Metern vom Fährtenverlauf beziehungsweise bei klar erkennbarem Abweichen von der Fährte, erfolgt ein Rückruf.
- Es sind zwei Abrufe erlaubt – der dritte Abruf führt zum Nichtbestehen der Prüfung.
- Nach einem Zurückgreifen oder einem Rückruf hat der Hundeführer anhand der von ihm angebrachten Markierungen selbständig die Fährte wieder aufzusuchen. Die Prüfer können den Prüfling nach
einem Rückruf zu einem Wundbett führen.
- Nach dem dritten Rückruf oder dem Ablauf von 120 Minuten wird die Nachsuche abgebrochen und die Prüfung ist nicht bestanden.
Hat der Hund zum Stück gefunden, darf er es in Besitz nehmen und bewinden, rupfen und fassen, ein Anschneiden des Stückes ist nicht erlaubt. Das Verhalten am Wild wird bis zu einer maximalen
Dauer von fünf Minuten beobachtet und bewertet.
Abschlußbemerkung
Diese Prüfungsordnung wird ständig validiert und bei Bedarf geändert.