Jagd-Umwelt-Naturschutz


Grundlegende Hinweise

Der ÖJV setzt sich dafür ein, Aspekte des Natur-, Arten- und Umweltschutzes  bei der praktischen Jagdausübung stets zu berücksichtigen. Die ökologische Jagd soll ein integraler Bestandteil im Naturhaushalt sein. Jägerinnen und Jäger sollen den Kreislauf der natürlichen Ökosysteme unterstützen und  fördern, sowie durch ihr Verhalten möglichst geringe Störungen verursachen.
In Ergänzung des Leitbildes des Ökologischen Jagdverbandes Deutschland werden nachfolgende wichtige Elemente einer umwelt- und naturschutz-gerechten Jagd vorgestellt:

1. Umfassender Schutz des Waldökosystems

Die Biodiversität der Waldökosysteme hängt ganz wesentlich von der Intensität des Wildverbisses ab. Das gilt sowohl für die Baumartenvielfalt wie auch für die Vielfalt an Strauch- und Bodenpflanzen. Beispielsweise sind Baum- und Straucharten Wirtspflanzen für hunderte blattfressende Insektenarten. Diese sind wiederum Grundlage für nachfolgende Nahrungsketten.

Dasselbe gilt für die Bodenfauna. Die vielen Regenwurmarten stehen stellvertretend für die Bodenlebewesen, die insbesondere vom Vorkommen Stickstoff-liebender Pflanzen wie Lattich- oder Weidenröschenarten profitieren. Das Bodenedaphon ist ein mindestens so wichtiger Baustein im Ökosystem Wald wie die oberirdische Biodiversität.

Die Gesamtheit der Biodiversität in den Wäldern ist deshalb davon abhängig, ob die Vorkommen der großen Pflanzenfresser (v.a. Rehe) die Pflanzenvielfalt zulassen.

Insbesondere das Rehwild profitiert von unserer Kulturlandschaft mit dem kleinflächigen Wechsel zwischen Wald und Offenland. Eine natürliche Regulation ist deshalb in Deutschland auf großer Fläche nicht mehr gegeben und eine Anpassung der Pflanzenfresser an die im Vergleich zum Offenland deutlich empfindlicheren Waldökosystemen über die Jagd zwingend erforderlich.

Der ÖJV ist sich dieser Aufgabe bewusst und setzt sich deshalb von Anfang an für eine Wald-gerechte Bejagung nach dem Motto: „Der Wald zeigt, ob die Jagd stimmt“ ein.

 


2. Störungsarme Jagdausübung

Die praktische Jagdausübung muss stets dahingehend überprüft werden, ob die mit der Jagdausübung verbundenen Störungen des Naturhaushaltes nötig sind und ob sie ggfs. verringert werden können.

Im Gegensatz zu anderen Waldnutzern bleiben Jägerinnen und Jäger nicht auf den Wegen, und sind auch in Dämmerungs- und Nachtzeiten im Wald – Zeiten, die das Wild zur Nahrungsaufnahme nutzt. Zudem werden Jägerinnen und Jäger dem Wild mit dem Nachstellen gefährlich, was das Wild wahrnimmt und wodurch sein Verhalten beeinflusst wird. Eine intensive Einzeljagd führt so zu einer permanenten Störung bzw. Beeinflussung des Raum- und Zeitnutzungsverhaltens des Wildes, sowohl der bejagten wie auch der übrigen Tierarten.

Eine vergleichsweise störungsarme Jagdart sieht der ÖJV in der effizienten Bewegungsjagd,  wo bei guter Organisation in kürzester Zeit (2-3 Std) die jeweils erforderlichen Abschusszahlen erfüllt werden können. Sofern noch die Einzeljagd angewandt wird oder werden muss, empfiehlt der ÖJV die Schwerpunkt- und Intervalljagd, um Störungen zu minimieren.
Besondere Regelungen müssen in Schutzgebieten oder bei besonders empfindlichen Arten (z.B. Schwarzstorch) beachtet werden. Soweit eine Jagdausübung zwingend erforderlich ist, muss die Zeit der tatsächlichen Jagdausübung an die Störungsempfindlichkeiten angepasst werden. In Schutzgebieten hat sich die Jagd am Schutzzweck zu orientieren.


3. Reduktion der jagdbaren Tierarten

Aktuell unterliegen über 100 Tierarten dem Jagdrecht. Zwar haben sensible Arten wie Luchs, Auerwild, Großtrappen, Gänsesäger, Greifvögel oder Falken keine Jagdzeit. Da aber diese Arten ohnehin nicht bejagt werden können (und es bei gesichertem Bestand auch keinen sinnvollen Grund dafür gibt), fordert der ÖJV, diese Arten aus dem Jagdrecht heraus zu nehmen.

Das gilt auch für weniger gefährdete Arten wie die Rabenvögel (in Bayern unterstehen Eichelhäher, Elstern und Rabenkrähen dem Jagdrecht und werden auch tausendfach geschossen).

Der ÖJV hat deshalb bereits in seinem Entwurf für die Novellierung des Bundesjagdgesetzes vor über 20 Jahren die Anzahl der jagdbaren Tierarten dramatisch auf ca. 10% der jetzigen Arten reduziert und fordert nach wie vor eine entsprechende Rechtsänderung.

 


4. Schutz von Beutegreifern

Historisch gesehen wurden Beutegreifer – wie der Name bereits vermuten lässt – als Beutekonkurrenten betrachtet. Gelegentlich wird immer noch von „Raubwild“ oder „Raubsäugern“ gesprochen - im Gegensatz zum „Friedwild“ wie Reh oder Rebhuhn. Friedwild soll nach herkömmlicher Anschauung wesentlich dem jagenden Menschen vorbehalten bleiben.

Der ÖJV sieht dagegen kleine oder große Beutegreifer als wichtigen Teil der natürlichen Artenvielfalt. Da in der Regel eine jagdliche Nutzung ausgeschlossen ist, geht es dem ÖJV in erster Linie darum, Konfliktfälle mit anderen Landnutzern (z.B. Weidetierhalter bei Wolfsvorkommen) zu minimieren und mit Betroffenen und den verantwortlichen staatlichen Stellen geeignete Lösungen zu finden.

Weil Totschlagfallen ganz abgesehen von ihrer tierschutzrelevanten Beurteilung unspezifisch fangende Jagdmethoden sind, lehnt der ÖJV diese ab und tritt bei der Lebendfallenjagd für deren einzelfallweisen Genehmigung ein. Da wir die regulierende Beutegreiferbejagung als nicht mehr zeitgemäß erachten und weil die Baujagd auch aus Tierschutzgründen fragwürdig ist, lehnen wir die Baujagd mit Erdhunden ebenso ab.
 


5. Umweltschutz bei der praktischen Jagdausübung

Auch der ökologische Jäger muss sich immer wieder fragen, wie umweltfreundlich er sich verhält.

 

Nachfolgend ein paar Beispiele:

Der ÖJV spricht sich klar gegen bleihaltige Munition aus.

 

Der ÖJV empfiehlt weiterhin:

  • Beim Bau von Jagdeinrichtungen auf Dachpappe zu verzichten und mit Holz und Nägel auszukommen, zumindest aber die Dachpappe nach dem Abbau sinnvoll zu entsorgen.
  • Tarnnetze nach dem Abbau der Einrichtung mitzunehmen und sinnvoll zu entsorgen.
  • Jegliches Plastik zu vermeiden und beispielsweise durch eine Wald-freundliche Jagd landschafts-verunstaltende Wuchshüllen überflüssig zu machen.
  • Revierfahrten zu begrenzen und mehr zu Fuß zu gehen.
  • Aktiv nicht organische Abfälle im Revier zu beseitigen (z.B. „Rama-dama-Aktion“ zusammen mit der Bevölkerung)
  •   … die Liste wird laufend erweitert. Vorschläge dazu sind willkommen: kornder@oejv.de

Auch wenn es im Einzelfall Kleinigkeiten sind, so entfalten sie in der Summe doch ein Wirkung und reduzieren den ökologischen Fußabdruck, den der Jäger in der Landschaft hinterlässt.

 


Dr. Wolfgang Kornder / Ulrich Mergner