Der ÖJV Bayern wendet sich mit dem BN u.a. gegen die Genehmigung, sechs männliche Fischotter (höchstens sechs in drei Bereichen) zu entnehmen. Es ist aus unterschiedlichen Gründen nicht
nachvollziehbar, dass die gestiegenen Schäden in der Teichwirtschaft durch die letale Entnahme von sechs männlichen Ottern gelöstwerden könnten. Die schwierige Lage der Teichwirtschaft resultiert
vielmehr wesentlich aus anderen Gründen, etwa gestiegener wirtschaftlicher Konkurrenz. Der Fischotterbestand ist lt. FFH-Bericht (2019) als ungünstig eingestuft. Ausgehend von Schwerpunktgebieten
könnte eine weitere Ausbreitung erfolgen. Das wäre zu begrüßen. Bevor die fragwürdigen letalen Entnahmen erfolgen, sollte die Phase zwei des Fischottermanagementplanes Bayern (Maßnahmen zur
Schadenabwehr) konkretisiert und durchgeführt werden.
Der ÖJV Bayern unterstützt die Stellungnahme des Bundes Naturschutz Bayern (s.u.), der Klage gegen die Genehmigung der Entnahmen eingereicht hat.
Dr. W. Kornder
(1. Vorsitzender ÖJV Bayern)