Schießnachweise modernisiert

(Bild: AK Schießwesen) Doublette mit Stock
(Bild: AK Schießwesen) Doublette mit Stock

In Schießkinos liegt die Entfernung zur Leinwand meist bei 25 m. Das Treffen wird durch den Stock erleichtert – die Herausforderung hier liegt im schnellen, aber sicheren Repetieren unter Zeitdruck.

Arbeitskreis Schießwesen überarbeitet Disziplinen für Medium und Professional

 

Für das Bestehen der Jägerprüfung muss jede Person eine Mindestbefähigung im Schießen nachweisen. Doch im restlichen Jägerleben braucht die Schießfertigkeit für die Verlängerung des Jagdscheins nicht mehr nachgewiesen zu werden. Einige Bundesländer fordern inzwischen zwar einen Nachweis über ein Übungsschießen auf bewegte Ziele als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd, und die Bayerischen Staatsforsten verlangen von den Jägern auf ihren Flächen einen Schießübungsnachweis – eine konkrete Trefferleistung muss jedoch nicht erbracht werden. Für das Bundesjagdgesetz schwelt die Diskussion um einen Schießübungsnachweis seit langem, doch bisher ohne Ergebnis.

 

Der ÖJV Bayern bietet seit Jahren allen Jägerinnen und Jägern, nicht nur seinen Mitgliedern, an mehreren Terminen auf verschiedenen Schießständen die Möglichkeit, die eigene Schießfertigkeit mit der Büchse unter Beweis zu stellen. Für die Durchführung zeichnet der Arbeitskreis Schießwesen (AKS) des ÖJV Bayern verantwortlich. Die beiden Leistungsniveaus „Medium“ und „Professional“ haben spezifische Leitbilder (siehe Kasten), aus denen sich die praxisorientierten Disziplinen für die Jagd auf Schalenwild ableiten. Die besondere Bedeutung der Schießfertigkeit sowohl für die tierschutzgerechte Ausübung der Jagd generell, als auch für eine effiziente Nutzung sich bietender Chancen auf Bewegungsjagden und in Wäldern mit zunehmender Naturverjüngung, steht außer Frage, ist aber bisher „Privatsache“. 

 


Leitbild Schießnachweis „Medium“

 

Der Schütze/die Schützin verfügt über die grundlegenden Fertigkeiten und Kenntnisse, die für jagdliche Standardsituationen sowohl bei Ansitz- als auch Bewegungsjagd erforderlich sind. Er/Sie ist vertraut im Umgang mit der Waffe und den relevanten Sicherheitsbestimmungen.

Leitbild Schießnachweis "Professional"

 

Der Schütze/die Schützin weist nach, dass er/sie anspruchsvolle Situationen z.B. Schussabgabe auf bewegtes Wild oder auf große Entfernungen souverän bewältigen kann. Er/Sie ist vertraut im Umgang mit der Waffe und den relevanten Sicherheitsbestimmungen. Auf einer Bewegungsjagd kann er/sie auch auf schwierigen Ständen eingesetzt werden. Der Schütze/die Schützin kann zudem schiesstechnisch, körperlich und mental anspruchsvolle Situationen z.B. beim Fangschuss bewältigen.



Impuls zur Reform

 

Bei den abgehaltenen Schießterminen in den vergangenen Jahren kam während der Abwicklung einzelner Disziplinen Anpassungsbedarf auf. Medium und Professional hatten zunächst teils unterschiedliche Inhalte – wer die anspruchsvolle Prüfung ablegen wollte, aber nicht ganz erreichte, dem konnte nicht der mittlere Nachweis bestätigt werden, zu groß waren die inhaltlichen Differenzen. Ferner zeigten sich Herausforderungen bei der Nutzung unterschiedlicher Schießstände: am einen Ort können alle „nahen“ Disziplinen im Schießkino auf knapp 30 Meter abgelegt werden, woanders steht dafür nur der 60 Meter lange Stand des Laufenden Keilers zur Verfügung. Diese Themen wurden reformiert: Klar und deutlich sind jetzt die Vorgaben für 25 beziehungsweise 60 Meter definiert.

Außerdem kam mit Blick auf zeitgemäße Jagdmethoden, wie die Pirsch mit Nachtsicht- oder Wärmebildtechnik auf Schwarzwild im Feld mit Schießhilfen (z.B. in Form von Dreibeinen), der Wunsch auf, diese Technik im Schießnachweis abzubilden.

 

Im März 2023 hat der AKS deswegen eine umfangreiche Reform der Schießnachweise verabschiedet. Zentrale Neuerungen sind:

  • Die Disziplinen für die Durchführung im Schießkino (Zielentfernung 20 bis 25 m) sind nun gekennzeichnet durch den Buchstaben „a“) und jene für Schießstände des Laufenden Keilers ( 50 bis 60 m Bahnlänge) tragen nun den Buchstaben „b“.
  • Bei der Disziplin „Doublette“ ist ab sofort eine Schießhilfe zulässig. Dies kann ein Dreibein, Vierbein oder einfacher Bergstock des Teilnehmers sein. Geschossen wird weiterhin auf zwei Reh(Bock)scheiben. Während auf Schießständen mit 50 bis 60 m Zielentfernung auf die normale ÖJV-Rehscheibe geschossen wird, wird in Schießkinos die Papierscheibe „Rehbock klein“, eine auf die halbe Größe verkleinerte Papierscheibe, an die Leinwand geklebt und als Ziel genutzt – durch das kleinere Ziel wird die reduzierte Schussentfernung kompensiert, so dass beide Disziplinen gleich Anspruchsvoll sind.
  • Der Nachweis auf dem Niveau Basic wird bis auf weiteres ausgesetzt und nicht mehr angeboten.

Die genauen Details der einzelnen Disziplinen einschließlich der Leistungsanforderungen sind auf der Internetseite des ÖJV Bayern im Bereich Schießwesen veröffentlicht

Auf der Seite Termine sind auch die Termine für die nächsten Schießnachweise 2023 aufgeführt, Interessierte können sich anmelden.  

Für interessierte Jägerinnen und Jäger ist es wichtig zu wissen, dass diese Nachweisschießen Prüfungen sind – wer mitschießen will, der sollte die Disziplinen zuvor auf einem Schießstand geübt haben. Insbesondere die Disziplin „stehend freihändig“ wird regelmäßig unterschätzt. Diese Feststellung soll nicht abschrecken, sondern viel mehr zum regelmäßigen, praxisorientierten Training anregen. Der Lohn der Mühen sind ein sicheres Gefühl auf der Jagd und das gute Gewissen, entsprechende Situationen in der jagdlichen Praxis effizient und tierschutzgerecht nutzen zu können. In diesem Sinne: Auf bald beim Nachweisschießen!

 

Hanno Werning / AKS ÖJV Bayern