Wegweisendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes: Kein Anspruch auf einen bestimmten Wildbestand – Schutzwaldsanierung


2017

VGH München, Urteil v. 11.12.2017 – 19 N 14.1022

Im Dezember 2017 erging am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ein Urteil, das in seiner Eindeutigkeit bezüglich der Schalenwildbejagung im Wald, insbesondere im Schutzwald, nichts zu wünschen übrig lässt. Der ÖJV Bayern e.V. begrüßt dieses Urteil, das die waldfreundliche Jagd grundsätzlich stützt.

Dr. Wolfgang Kornder
(1.  Vorsitzender ÖJV Bayern)

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