"Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig. Sie sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen." so steht es in der UVV. Damit
soll sichergestellt werden, dass die Sprossen bei Belastung nicht nach unten abrollen und den Nagel herausziehen. Diese ganze Abstützerei ist aber aufwendig und umständlich.
Eine Möglichkeit ist die Verwendung von Schrauben, nur reißen die unter gewissen Bedingungen leicht ab. Eine andere Möglichkeit ist auf dem Bild zu sehen: Ein mittig auf jeder Sprosse
aufgenagelter Mittelholm. Wollte sich die Sprosse bei Belastung abrollen müsste sie sich gegen den Mittelholmnagel drehen. Das ist physikalisch aber nur unter Bruch möglich und bei realistisch
denkbaren Belastungen ausgeschlossen.
Außerdem wird die überbrückte Weite der Sprosse halbiert und somit eine zusätzliche Sicherheit gegen Durchtreten geschaffen. Die Sprosse ist zwar nicht nach unten hin abgestützt, aber juristisch
gesehen wage ich die Behauptung, dass die Sprosse ja nicht mehr aufgenagelt, sondern zwischengenagelt ist und damit auch formell der UVV entspricht.
Michael Bartl