Im Februar/März 2018 fand auf Anregung des BMEL ein vom Thünen-Institut durchgeführter Expertenworkshop statt, dessen Ziel es war,
Aus den wesentlichen Erkenntnissen und Ergebnissen aus dieser Veranstaltung entstand die Thünen-Publikation „Schwarzwildfänge – Ein Methodenüberblick für Jagdpraktiker und Jagdrechtsinhaber,
Jagd- und Veterinärbehörden“. (Thünen-Institut, 2018)
Zur Erinnerung:
Die Jäger stehen in der Pflicht, einen den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und das Wild so zu hegen, dass
Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden (§ 1 Abs. 2 BJagdG). Dies gilt auch für
Schwarzwild.