2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aus den anliegenden Entscheidungen geht hervor, dass der Jagdausübungsberechtigte keine Klagebefugnis gegen die Abschussplanung des Nachbarreviers geltend machen kann.
Die Entscheidungen übersenden wir zu Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten