Halbautomatische Gewehre auf der Jagd wieder legal


November 2016

Am 09.11.2016 wurde die kleine Bundesjagdgesetz-Novelle im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit dürfen Jäger ab dem 10.11.2016 wieder ihre halbautomatischen Langwaffen auf der Jagd verwenden, Nach all der Verunsicherung durch ein Gerichtsurteil im diesjährigen Frühjahr hat die Reform sogar eine kleine Besserung gebracht. Die Magazinkapazität wird nicht mehr erwähnt, der Text verbietet nun "mehr als drei Patronen" zu laden.
Diese rechtliche Korrektur und Klarstellung war nötig geworden, da das Bundesverwaltungsgericht am 7. März 2016 in einem Urteil allen Jägern die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit auswechselbarem Magazin verbieten wollte. Dies hatte zu großer Verunsicherung sowohl bei den Jägern als auch bei den Waffenbehörden geführt, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Auslegungen des Urteils realisierten.
Nach allgemeiner Ansicht dürfen Jäger jetzt Magazine egal welcher Kapazität besitzen und in ihren Waffen auf Schießständen und auf der Jagd verwenden - nur bei der Jagd dürfen eben nur 3 Patronen geladen sein.

Download
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 52
ausgegeben zu Bonn am 9. November 2016
bgbl116s2451_159674.pdf
Adobe Acrobat Dokument 17.1 KB