Kurzinformation des Versicherungsbüros May zum Jagd-Rechtsschutz Gruppenvertrag des Bundes-ÖJV
Für Mitglieder des ÖJV Bayern besteht eine Rechtsschutzversicherung für jagdlichen Belange, wenn sie der Datenweitergabe an die Roland Rechtsschutz-Versicherung zugestimmt haben.
Der Jahresbeitrag ist durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt.
Juristische Personen und Personen, die der Weitergabe ihrer Daten an die Versicherung widersprochen haben, sind nicht versichert!
Versicherungsschutz besteht für:
z. B. für die Durchsetzung von Forderungen auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Sachbeschädigung durch einen Jagdunfall oder z. B. für die Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Wildschäden
z. B. bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag einer Waffe oder anderem Jagdbedarf
Sozial-Rechtsschutz z. B. für Auseinandersetzungen mit der Sozial- oder Arbeitslosenversicherung oder Arbeitsvermittlung, etwa bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach einem Jagdunfall
z. B. für Streitigkeiten mit Behörden bei dem Entzug oder der Wiedererlangung der Waffenbesitzkarte oder des Jagdscheines
z. B. für die Verteidigung des Vorwurfs, eine Straftat begangen zu haben, etwa durch Körperverletzung oder durch unerlaubten Waffenbesitz
z. B. für die Verteidigung zum Vorwurf eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, indem eine Waffe nicht ordnungsgemäß befördert wurde und deshalb ein Bußgeld fällig wird
Es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, auch für Neumitglieder.
Die Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Schadenfall.
Subsidiaritätsklausel
Soweit für einen Rechtsschutzfall aus diesem Vertrag und gleichzeitig aus einem weiteren Rechtsschutz-
Versicherungsvertrag bei der ROLAND oder bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht,
gehen die Leistungen aus dem anderen Rechtsschutzvertrag den Leistungen dieses Vertrages vor
Telefonische Rechtsberatung (Jur-Line) ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung
für einen ersten Rat oder eine erste Auskunft steht für die versicherten Rechtsbereiche eine Anwaltshotline zur Verfügung (Ruf-Nr.0221-8277-500)
Ausgeschlossen ist
der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
Die Versicherungssumme beträgt je Rechtsschutzfall 100.000 €.
Für Strafkaution werden zusätzlich darlehensweise bis zu 50.000 € bezahlt.
Diese Kurzinformation stellt nur eine auszugsweise, beispielhafte Leistungsbeschreibung des
Rechtsschutzvertrags dar. Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem Inhalt des Gruppenvertrags in Verbindung mit den Versicherungsbedingungen.