1. Vorsitzender
Uwe Köberlein
Richtweg 8
90530 Wendelstein
Mobil 0162 2908375
Uwe.Koeberlein@oejv-bayern.de
Stellv. Vorsitzender
Ulrich Haizinger
Aich 3
84543 Winhöring
Tel 08635 1285
Mobil 0176 24105907
Ulrich.Haizinger@oejv-bayern.de
Stellv. Vorsitzende
Silvia Backhaus
Weingartenstraße 33
93053 Regensburg
Mobil 0178 18776
Silvia.backhaus@oejv-bayern.de
Schatzmeister des ÖJV Bayern
Maximilian Landgraf
Mausdorf 59
91448 Emskirchen
Mobil: 0177 3828004
maximilian.landgraf@oejv-bayern.de
Grundlage: Der Vorstand kann sich nach §6 (2) unserer Satzung eine Geschäftsordnung gegeben.
§ 1 Sitzungen
§ 2 Tagesordnung
§ 3 Vertraulichkeit/Öffentlichkeit
§ 4 Beratungs- und Beschlussgegenstände
§ 5 Beschlussfassung
§6 Protokoll
§7 Ressortaufteilung
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem ersten Vorsitzenden, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister (§ 8 Abs. 1 der Satzung). Neben der allgemeinen Vertretung des Vereins i. S. d. § 26 BGB werden die durch den Verein zu erledigenden Aufgaben wie folgt verteilt.
a) Erster Vorsitzender
Der erste Vorsitzende des Vereins beruft und leitet die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzung. Er ist verantwortlich für die Umsetzung von Mitgliederbeschlüssen und die Erledigung der Vereinsaktivitäten, soweit nicht ein anderes Vorstandsmitglied zuständig ist.
Er ist weiter zuständig für
- die Repräsentation des Vereins
- Publikationen
- Pressekontakte, Pressemitteilungen
- Kontakt mit WBVs/FBGs/JGs/BBV/Naturschutzverbänden Nord
- Wildökologie
- Erstellen des Haushaltsplanes für das kommende Jahr
- Arbeitskreise Hunde und Schießwesen
- Naturschutz
b) Stellvertretende/r Vorsitzende/r
Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den ersten Vorsitzenden im Verhinderungsfall.
Silvia Backhaus
ist als eine der beiden stellvertretenden Vorsitzenden zuständig für
- Homepage
- Pressemitteilungen
- Social Media allgemein
- Jägerausbildung
- Kontakt zur BaySF und staatl. Forstverwaltung
- Kontakt zur ANW und zu den Hochschulen bzw. Universitäten
- Waldumbau
Ulrich Haizinger
ist als einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden zuständig für
- Waldumbau
- Lebensraumverbesserung, Niederwild, Offenland
- Kontakt mit WBVs/FBGs/JGs/BBV/Naturschutzverbände Süd
- Messen, Ausstellungen und Veranstaltungen die den Landesverband betreffen
- Shop–Verwaltung
c) Schatzmeister
Der Schatzmeister ist verantwortlich für den gesamten finanziellen Bereich des Vereins. Er verwaltet die Mittel und ist für die Buchführung zuständig. Für die Barkasse hat er ein Kassenbuch zu führen. Er erstellt den Jahresabschluss des vorangegangen Jahres. Der Schatzmeister ist für die Erstellung der Steuererklärungen und für die ordnungsgemäße Abführung der anfallenden Steuern zuständig. Er wird für seinen Bereich bei den zuständigen Stellen (Bank, Finanzamt) als Ansprechpartner benannt.
2. Vertretungsregelungen
Alle Mitglieder des Vorstandes sind verpflichtet, bei einer längeren Abwesenheit für eine vorstandsinterne Vertretung zu sorgen.
3. Berichtspflichten
Auf den Vorstandssitzungen haben die Mitglieder des Vorstandes über ihr Ressort Bericht zu erstatten. Erforderliche Unterlagen sind vorzulegen.
§ 8 Änderung der Geschäftsordnung, Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt ab dem 01. Mai 2024 in Kraft.